Schlösser und Beschläge für eine sichere Hilfe im Notfall nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 – was
sich hinter diesem Normen verbirgt und weitere wichtige Informationen über die Ausstattung von
NA- und Fluchttüren erhalten Sie hier:
Fluchttürsystem für Europa
in ganz Europa gelten einheitliche Normen für die Ausstattung von Fluchttüren.
Zukünftig spielt der Schutz von Menschen, die sich in Gebäuden aufhalten, nicht nur im Brandfall,
sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle.
Die Aluminium-Profilsysteme von heroal und schüco haben hohe statische Eigenschaften und sind
für stark frequentierte Bereiche geeignet. Somit sind Sie mit diesem Fluchttürsystem bzw.
Paniktürsytem immer auf der sicheren Seite.
Unterschiedliche Anforderungen – verschiedene Türsysteme
Zwei Arten von Fluchttüren – zwei neue EU-Normen: Fluchttürsysteme im Sinne der neuen
Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Panikverschlüsse. Das heißt, die Verschlüsse von
Notausgangs- und Paniktüren müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der
Unterschied zwischen beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:
Notausgänge
nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagselemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben.
Paniktüren
nach DIN EN 1125 hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum
Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttür nicht kennen und diese
im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum
Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und
Einkaufszentren betroffen. Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die
Türbreite gehen zwingend als Beschlagselemente vorgeschrieben!