Schüco-Brandschutztüren und -fenster aus Aluminium
Auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes ist SCHÜCO seit Jahrzehnten kompetenter Partner. In
Gebäudekomplexen kann die Entstehung von Bränden nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Effizienter Brandschutz kann jedoch der Entstehung von Feuerschäden vorbeugen und die
Ausbreitung verhindern. Entscheidend ist, dass sich Feuerschutztüren selbsttätig schließen,
Flammen aufhalten und eine Mindestzeit (30, 60 oder 90 Minuten) den hohen Temperaturen
standhalten. Idealerweise wird gleichzeitig die Verbreitung von hochgiftigen Rauchgasen
unterbunden.
Die Brandschutzsysteme von Schüco bestechen durch ihre hohen statischen Eigenschaften und
sind für besonders stark frequentierte Bereiche geeignet. Durch die konsequente Trennung von
Kühl- und Funktionsnut gewährleistet das 5-Kammer- Profilsystem eine sichere und dauerhafte
Nutzungs- und Funktionssicherheit. Auch als Trennwände in großen Gebäuden einsetzbar.
Wir fertigen für Sie folgende Schüco-Systeme:
30 Minuten Feuerwiderstand
Serie ADS 80 FR 30 als Festverglasung,
Tür oder komplettes Tür-Wandprogramm
F30-Verglasung Z-19.14-1830 als Innen- und Außenanwendung
G30-Verglasung Z-19.14-1831 als Innen- und Außenanwendung
T30-Türen Z-6.20-1888 als Innenanwendung u. Z-6.21-2187 als Außenanwendung
Serie AWS 60/70 FR 30 als Brandschutz(BS)-Drehflügel (bewegliche selbstschließende BS-Verglasung)
F30 BS Fenster Z-19.14-1898 als Innen- und Außenanwendung
G30 BS Fenster Z-19.14-1899 als Innen- und Außenanwendung
60 Minuten Feuerwiderstand
Serie ADS 80 FR 60 als Tür oder komplettes Tür-Wandprogramm
T60-Türen Z-6.20-2160 als Innenanwendung
Außenanwendung nur über ZIE*
F60-Verglasung als Innen- und Außenanwendung möglich
90 Minuten Feuerwiderstand
Serie Firestop F90 / T90 als Festverglasung, Tür oder komplettes Tür-Wandprogramm
Hinweis: Länderspezifische Zulassungen beachten!
F90-Verglasung Z-19.14-1605 als Innen- und Außenanwendung
T90-Türen Z-6.20-1853 als Innenanwendung
*ZIE = Zustimmung im Einzelfall (Deutschland)
Der Gesetzgeber fordert, dass Brandschutztüren, Wände und Fassaden nur hergestellt und
eingebaut werden dürfen, die der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in allen Fällen
entsprechen.
Abweichungen von den Zulassungen bedürfen einer ZIE durch die oberste Bauaufsichtsbehörde
des entsprechenden Bundeslandes.
Die ZIE gilt immer nur objektbezogen und ist auf andere Bauvorhaben grundsätzlich nicht
übertragbar.
Für eine ZIE ist vom Bauherren eine entsprechende Zeit einzukalkulieren, die je nach Umfang der
Abänderungen mehrere Monate betragen kann. Im üblichen Ablauf fallen Kosten in
unterschiedlicher Höhe an (können sich auf mehrere Tausend € belaufen). Diese Kosten muss der
Bauherr tragen.
Aus den vorgenannten Gründen ist daher sorgfältig zu abzuwägen, ob sinnvollerweise die
baulichen Gegebenheiten den Zulassungsbedingungen angepasst werden sollten oder der für die
Beteiligten aufwendige Gang einer ZIE gegangen werden muss.