OEWI ALU GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Vor Bezahlung fälliger Rechnungen sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Bei nicht fristgerechter Zahlung fälliger Rechnungen oder bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Geschäftslage des Bestellers haben wir das Recht, sämtliche Forderungen gegen den Besteller ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit, geltend zu machen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und von laufenden Verträgen zurückzutreten. Eine Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist insoweit ausgeschlossen, als diese auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruhen. Dies gilt auch für eventuelle Gegenansprüche des Bestellers, die aus der gleichen Lieferung herrühren.
3. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware sowie einen Besitzwechsel (durch Verkauf etc.) sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Mitteilungspflicht vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Be- und Weiterverarbeitungen der Ware durch den Unternehmer erfolgen stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, wo erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
4. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter 3.000,00 EUR kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache 3.000,00 EUR, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahlherabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls sind Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Anzeige bei uns erforderlich. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Feststellung des vertragswidrigen Zustandes der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen alle Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft der Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wir übernehmen keine Haftung für Glasbruch und seine Folgen, es sei denn der Kunde weist nach, daß der Glasbruch auf Verglasungsfehler zurückgeht. Auf die Möglichkeit, eine Glasbruchversicherung abzuschließen wird hingewiesen. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so kann er daneben keinen weiteren Schadenersatz wegen des Mangels verlangen. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht wurde. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie 1 Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Leistungs- und Erfüllungsort / Gerichtsstand
Leistungsort für die Lieferung und Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Stendal.