Notausgangs- und Fluchttüren


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Schlösser und Beschläge für eine sichere Hilfe im Notfall nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 – was sich hinter diesem Normen verbirgt und weitere wichtige Informationen über die Ausstattung von NA- und Fluchttüren erhalten Sie hier:

Fluchttürsystem für Europa

in ganz Europa gelten einheitliche Normen für die Ausstattung von Fluchttüren. Zukünftig spielt der Schutz von Menschen, die sich in Gebäuden aufhalten, nicht nur im Brandfall, sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle.

Die Aluminium-Profilsysteme von heroal und schüco haben hohe statische Eigenschaften und sind für stark frequentierte Bereiche geeignet. Somit sind Sie mit diesem Fluchttürsystem bzw. Paniktürsytem immer auf der sicheren Seite.

Unterschiedliche Anforderungen – verschiedene Türsysteme

Zwei Arten von Fluchttüren – zwei neue EU-Normen: Fluchttürsysteme im Sinne der neuen Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Panikverschlüsse. Das heißt, die Verschlüsse von Notausgangs- und Paniktüren müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:



Notausgänge

nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagselemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben.




Paniktüren

nach DIN EN 1125 hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttür nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen zwingend als Beschlagselemente vorgeschrieben!